Thursday, December 6, 2007

Die Behörden sind die Bösen. Teil I. Arbeitserlaubnis.

Fast jedes Land behauptet von sich frei und demokratisch zu sein. Man sagt, der Staat würde sich in das Privatleben der Menschen nicht einmischen. (Nein, das ist jetzt kein Beitrag zum Thema Vorratsdatenspeicherung). Man sagt, wenn man alles richtig macht, hat man auch keine Probleme. Einfach nur ordentlich, gesetzestreu und geduldig sein, wenn man mit Papieren zu tun hat. Behörden wollen ja nur Ordnung in das Leben einbringen.

Was möchte ich denn von den staatlichen Behörden?
  • meinen Lebensunterhalt sichern dürfen
  • hiermit auch meinen Aufenthalt in Deutschland, damit ich die süße Reisefreiheit des Westens genießen kann
  • meine Familie oder die Familie des Vaters meines Kindes in der Weihnachtszeit besuchen dürfen
  • romantisch heiraten können, wenn wir Lust dazu haben
Scheint selbstverständlich zu sein. Wie ist die Realität?

Teil I. Arbeitserlaubnis

Um den Lebensunterhalt sichern zu dürfen, braucht man als weißrussische Bürgerin in Deutschland eine Arbeitserlaubnis. Möchte man als Journalist arbeiten und dabei nicht an einen bestimmten Ort gebunden sein, liegt der Gedanke an den freien Journalismus nahe. Der freie Journalismus heißt eine selbständige Tätigkeit. Den Antrag auf diese habe ich auch Mitte August gestellt.

Gesetzesgemäß soll der Antrag durch einige Instanzen durchgehen, um gebilligt zu werden. Das hat er gemacht und mit dem positiven Ergebnis, wie mir der Mitarbeiter der Ausländerbehörde Darmstadt Anfang September versichert hat. Es gab dabei leider ein Aber: Die Ausländerbehörde musste meinen Antrag zusätzlich an den Deutschen Journalistenverband schicken. Mir wurde versprochen, ich werde informiert sein, sobald die Antwort kommt.

Ich war geduldig und wartete bis Anfang Oktober. Dann schickte ich meine erste E-Mail. Keine Antwort. Ende November noch eine. Immernoch keine Antwort. Dann folgten mehrere Versuche Mitarbeiter telefonisch zu erreichen. Mit Versprechungen, dass die zuständige Sachbearbeiterin mich zurückruft, trotzdem kein Erfolg.

In derselben Zeit versuchte ich einen Termin bei der Ausländerbehörde Berlin zu vereinbaren, um evtl. von dieser mehr Auskunft zu bekommen. Termine dürfen da nur telefonisch oder per E-Mail gemacht werden, dafür sind spezielle E-Mail-Adressen eingerichtet. E-Mails kosten nichts, ich schrieb eine E-Mail. Keine Reaktion. Ich rief sie an, man würde mich im System nicht finden, war die Antwort (dabei bin ich in Berlin seit Oktober polizeilich gemeldet). Irgendwann bekam ich eine E-Mail von Darmstadt, dass keine Auskünfte da möglich sind, weil meine Daten nach Berlin geschickt wurden. Ich rief in Berlin noch einmal an. Mein Name sei immernoch nicht im System gewesen. Ich sollte bitte mit der Anmeldung persönlich vorbeikommen.

Ich komme persönlich vorbei und werde bereits am Empfang vom Computer problemlos erkannt. (Ich wundere mich, versuche es aber damit zu erklären, dass meine Daten von Darmstadt evtl. doch später kamen). Nun möchte ich endlich die Antwort des DJVs wissen und gehe nach oben zu den für mich Zuständigen. Da erfahre ich ganz zufällig, dass sie meine Email zwecks Terminvereinbarung von Anfang an bekommen haben(!!!), nur würden sie auf meine Daten aus dem Rhein-Sieg-Kreis warten, wo ich 2000-2001 im Hospiz gearbeitet habe und wollten mir vorher keinen Termin geben (warum prüft man diese Daten erst nach 5 Jahren meines Aufenthalts in Darmstadt, ist mir schleierhaft).

Ebenso zufällig erfahre ich, dass die Antwort vom DJV noch Mitte September(!!!) in der Ausländerbehörde Darmstadt angekommen war.

Ob nun endlich nichts mehr im Wege für meine freiberufliche Tätigkeit steht, darf ich nicht wissen. Da seien zu viele Seiten im Schreiben vom DJV und woher überhaupt solle der DJV Ahnung haben, ob ich hier arbeiten darf oder nicht... Man gibt mir dafür wieder das Infoblatt, was für den Antrag für die freiberufliche Tätigkeit erforderlich wäre. Dass ich das Ganze schon Anfang August abgegeben habe und die Instanzen längst darauf geantwortet haben, interessiert die Mitarbeiter wenig. Alle Einzelheiten kann ich gerne beim nächsten Termin besprechen und er wäre am 20. Dezember.

Gäbe es denn andere Möglichkeiten, weil der 20. sowieso zu spät ist und wir gerade in dieser Zeit in Weißrussland zu sein planten? Die gibt es nicht. Entweder komme ich zu dem Termin oder muss ich die daraus resultierenden möglichen Probleme in Kauf nehmen.

Somit ist nicht nur die Möglichkeit nach England zu fliegen gestrichen (weil ich dafür ein mindestens 3 Monate gültiges deutsches Visum brauche, welches von der Arbeitserlaubnis abhängig ist), sondern auch die geplante Reise nach Weißrussland in Frage gestellt.

Über die Arbeit der englischen Botschaft wird es übrigens im Teil II gehen.

Update:

Später wurde es mir doch langweilig Empörungstiraden in Teilen zu schreiben. Die Tatsachen, wenn das jemand doch interessiert, sehen so aus:

Die britische Botschaft hat für die Nicht-EU-Bürger einen katastrophal peinlichen Service. Die Anträge können über die Firma WorldBridge Services NUR per Internet angenommen werden. Bei Problemen mit dem Online-System verliert man leicht 100€ , telefonischer oder Online-Kundenservice ist nutzlos.

Kollegen im Berliner Ausländeramt sind immernoch grob und faul. Beim Termin am 20. Dez. durfte ich erfahren, dass mein Antrag auf die freiberufliche Tätigkeit noch ausgewertet werden soll (Hätte ich die Sachbearbeiterin diesbezüglich nicht gefragt, hätte sie auch nicht gewusst, dass ich einen überhaupt gestellt habe). Das Visum wurde bis zum 19. März verlängert. Bisher (einen Monat später) von der Behörde nichts mehr gehört.

Da mein deutsches Visum wieder weniger als 3 Monate gültig ist, kommt Toms Familie (alle 5!) zum Kennenlernen nun zu mir nach Berlin. Tja, danke dem System, dass wenigstens das noch geht. Meine Mama kann ich offiziell nicht einladen.

1 comment:

7an said...

LAAAAAAAAAAAAAAAANGWEILIG! :P *neueslesenwill* *hüpf*